Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht fordern in einigen Betrieben und Gebäuden Flucht- und Rettungspläne.
Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfolgt durch uns gemäß:
DIN ISO 23601 und
DIN EN ISO 7010
Erstellung und Fortschreibung
der Flucht- und Rettungspläne
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan erstellen, wenn dies aufgrund der Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte erforderlich ist. Dieser Plan ist an geeigneten Orten innerhalb der Arbeitsstätte auszulegen oder anzuhängen. Außerdem sind regelmäßige Übungen entsprechend diesem Plan durchzuführen.
Wie ist der Ablauf?
1. Kontakt
aufnehmen!
2. Sie senden uns folgende Informationen zu:
- falls vorhanden das Brandschutzkonzept
- aktuelle Grundrisse (vorzugsweise in digitaler Form)
- bei Überarbeitung die veralteten Flucht- und Rettungspläne
- Position der Notfall- und Rettungseinrichtungen
- ggf. noch Betriebsspezische Informationen