Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601


Das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht fordern in einigen Betrieben und Gebäuden Flucht- und Rettungspläne. 

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfolgt durch uns gemäß:
DIN ISO 23601 und
DIN EN ISO 7010
 

Erstellung und Fortschreibung 

der Flucht- und Rettungspläne

Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan erstellen, wenn dies aufgrund der Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte erforderlich ist. Dieser Plan ist an geeigneten Orten innerhalb der Arbeitsstätte auszulegen oder anzuhängen. Außerdem sind regelmäßige Übungen entsprechend diesem Plan durchzuführen. 

Wie ist der Ablauf?

1. Kontakt 

aufnehmen! 

2. Sie senden uns folgende Informationen zu:

  • falls vorhanden das Brandschutzkonzept
  • aktuelle Grundrisse (vorzugsweise in digitaler Form)
  • bei Überarbeitung die veralteten Flucht- und Rettungspläne
  • Position der Notfall- und Rettungseinrichtungen
  • ggf. noch Betriebsspezische Informationen


4. Druck in Papierform, sowie Zusendung der fertigen Pläne

3. Wir erstellen ein Flucht- und Rettunsplan nach den aktuell gültigen Vorschriften

Brandschutz  Bennewitz