Brandschutzhelfer
Der Brandschutzhelfer im Betrieb
Grundsätzlich muss in allen Betrieben, ab einem Mitarbeiter, der betriebliche Brandschutz durch die Bestellung eines Brandschutzhelfers gewährleistet werden. Dies ergibt sich aus den Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Unfallverhütungsvorschrift und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Unsere Ausbildung Ihrer Mitarbeiter als Brandschutzhelfer erfolgt gemäß:
§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2.
Welche Inhalte werden vermittelt und wie ist der Ablauf?
Wir bilden Brandschutzhelfer sachgerecht direkt bei Ihnen Vorort im Betrieb aus.
Um weitere Informationen zum Ablauf und Inhalt der Ausbildung zu erhalten, klicken Sie bitte auf den untenstehenden Button.
Ausbildung von Brandschutzhelfern im Betrieb
Brandschutzhelfer stellen eine essentielle Rolle im organisatorischen Brandschutz dar. Jeder Mitarbeiter kann ein Teil des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen werden, der im Notfall Entstehungsbrände löscht und bei der Evakuierung im Brandfall hilft.
Durch die anerkannte Ausbildung von Brandschutzhelfern, kommen Sie den rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers nach.
Die Ausbildung wird zielgerichtet auf Ihren Betrieb abgestimmt und legt ein Augenmerk auf die besonderen Gefahren in Ihrem Unternehmen.
Die Anzahl der auszubildenden Helfer, richtet sich nach der Größe und nach der Brandgefahr Ihres Unternehmens. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
- Wir sind Feuer und Flamme für Sie -
Für Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Auszubildenden:
Name deiner Dienstleistung
Kostenlos
Wo bilden Wir Brandschutzhelfer aus?
Wir bieten die Ausbildung in allen Bereichen an, darunter zählen:
- Öffentliche Behörden
- Senioren- und Pflegeeinrichtungen
- Arztpraxen
- Werkstätten
- Einkaufsläden und Supermärkte
- KiTa's und Schulen
- Logistikunternehmen
- Lagerstätten
- sämtliche klein- und mittelständische Unternehmen
- Büros
und noch viele Weitere....
Brandschutzhelfer bilden wir in Cottbus und Umgebung direkt bei Ihnen im Unternehmen aus.
Dazu gehören:
- Kolkwitz
- Lübben
- Lübbenau
- Guben
- Spremberg
- Senftenberg
- Vetschau
- Burg
- Calau
- Weißwasser
- Berlin
- Frankfurt (Oder)
- Potsdam
- auf Anfrage auch weitere Standorte