Brandschutzbeauftragter
Der externe Brandschutzbeauftragte
Im Rahmen des Baurechts, sowie Vorgaben durch den Feuerversicherungsträger, kann es zur Pflicht werden, einen Brandschutzbeauftragten zu stellen. Weiterhin müssen Unternehmen, in denen sich viele Personen aufhalten, sowie eine erhöhte Brandgefahr besteht, einen Brandschutzbeauftragten stellen.
Die Bestellung zum externen Brandschutzbeautragten erfolgt gemäß:
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Abschnitt 7.4 ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“,
- § 22 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und
- DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“
Welche Aufgaben hat der Brandschutzbeauftragte?
Der Brandschutzbeauftragte stellt eine der wichtigsten Säulen des betrieblichen Brandschutzes dar.
Der Brandschutzbeauftragte steht Ihrem Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes zur Seite, erstellt Brandschutzordnungen, führt Evakuierungsübungen durch, begeht nach einem festgelegten Schema Ihren Betrieb und beurteilt die Arbeitsplätze in Hinblick auf den Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte befasst sich konkret mit Ihrem Unternehmen und die dort auftretenden Gefahren.
In welchem Umfang der Brandschutzbeauftragte bei Ihnen tätig werden soll, ist individuell zu vereinbaren.
- Wir sind Feuer und Flamme für Sie -
Wo stellen Wir
Brandschutzbeauftragte?
Wir bieten die Bereitstellung in allen Bereichen an, darunter zählen:
- Öffentliche Behörden
- Senioren- und Pflegeeinrichtungen
- Arztpraxen
- Werkstätten
- Einkaufsläden und Supermärkte
- KiTa's und Schulen
- Logistikunternehmen
- Lagerstätten
- sämtliche klein- und mittelständische Unternehmen
- Büros
und noch viele Weitere....
Brandschutzbeauftragte stellen wir in Cottbus und Umgebung.
Dazu gehören:
- Kolkwitz
- Lübben
- Lübbenau
- Guben
- Spremberg
- Senftenberg
- Vetschau
- Burg
- Calau
- Weißwasser
- Berlin
- Frankfurt (Oder)
- Potsdam
- auf Anfrage auch weitere Standorte